Der Sinn der Sachkunde

Gerade, wenn man denkt, man habe nach 15 Jahren Podenco-Schutz alles Wichtige schon unzählige Male gesagt und alle denkbaren oder undenkbaren Geschichten erzählt, schreibt das Leben eine neue – dieses Mal die von LOLA und LARIN.

Dass Hunde einen Anspruch darauf haben, artgerecht gehalten zu werden, das hat auch der Gesetzgeber zunehmend begriffen und erst zum 1. Januar die Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung weiter verschärft. Die meisten Neuerungen betreffen allerdings Zucht, Zwang und Zwingerhaltung und weniger das Leben mit einem Familienhund unter demselben Dach. Dabei kann auch dort eine Menge schieflaufen, und in aller Regel bleibt es dort unbeobachtet und damit meist folgenfrei. Nicht so bei LOLA und LARIN, zum Glück.

LOLA, eine kleine strubbelige Podenca Andaluz, hatte ich selbst Mitte 2016 für einen anderen Verein an eine nette junge Familie mit zwei zauberhaften kleinen Mädchen vermittelt. Ein halbes Jahr später adoptierte die Familie auch Ibicenco LARIN von meinem Stammverein Hunde aus Mallorca – zufällig den Bruder meines eigenen NEPOMUK.


Alles lief prima. Die Familie hielt Kontakt, engagierte sich sogar für den Tierschutz und fungierte einige Male als Pflegestelle. Irgendwann wurde es ruhiger, bis der Kontakt schließlich einschlief. Das ist nicht so ungewöhnlich oder per se besorgniserregend. Die Erfahrung sagt, dass, wenn etwas schiefläuft, dies meist in den ersten Monaten geschieht, vielleicht auch im ersten Jahr, aber danach eher nicht mehr, denn da hat sich ja alles eingespielt. Mensch und Hund sind zusammengewachsen.

Jedenfalls habe ich, trotz eines komischen Bauchgefühls, erst mal nicht geschaltet, als das Bild zweier amtlich beschlagnahmter Podencos, einer groß, einer klein, im Dezember 2021 durch Facebook kursierte.

Zunächst war ich nur erstaunt darüber, dass es überhaupt eine Beschlagnahmung gegeben hatte. Das habe ich in all den Jahren allenfalls von Animal Hoardern oder von Listenhunden und Hunden nach Beißvorfällen gehört, deren Halter die entsprechenden Auflagen nicht erfüllten. Aber doch nicht von zwei Podencos, aus einer intakten Familie?

Also hab ich mal nachgelesen. Laut §2 Tierschutzgesetz können Tiere nur beschlagnahmt werden, wenn deren Halter die Grundsätze ordnungsgemäßer Tierhaltung nicht erfüllt:

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Wenn echte Tierquälerei außerhalb der eigenen vier Wände stattfindet und es Zeugen gibt, ist die Lage noch recht klar: Bei strafrechtlicher Relevanz übernehmen Polizei und Staatsanwaltschaft. Geht es nur um eine Ordnungswidrigkeit, ist die Gemeinde bzw. das Veterinäramt zuständig. Jedoch ist das, was im Privaten hinter verschlossenen Türen stattfindet, kaum zu beweisen. Wie oft die Menschen tatsächlich mit dem Hund Gassi gehen, lässt sich nicht zuverlässig beobachten. Ist der Hund so ängstlich, weil er misshandelt wird, oder hat er das schon mitgebracht? Ist er so dünn, weil er nicht ausreichend versorgt wird oder krank ist, oder liegt hier ein Verschulden des Halters vor? Vor vielen Jahren wollte auch mich mal eine Frau, der ich gelegentlich im Park begegnete, anzeigen, weil mein junger, nervöser Ibicenco MIEL so auffallend dünner war als der stabile AXEL oder Moppelchen BALDUR. Zum Glück hatte sie keinen Erfolg; aber dass sie hingesehen hat, konnte ich ihr kaum übelnehmen.

Einfacher wird es, wenn Verstöße gegen ganz konkrete und überprüfbare Auflagen vorliegen. Dann kann der Amtstierarzt dem Halter das Tier gemäß § 16 a Abs. 1 Nr. 2 TierSchG fortnehmen und so lange auf dessen Kosten unterbringen, bis eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung sichergestellt ist; geschieht dies nicht innerhalb einer gesetzten Frist, kann die Behörde das Tier zum Beispiel veräußern.

Und genau das passierte bei LARIN und LOLA. Ich weiß nicht, wann den Behörden zuerst auffiel, dass für den großen LARIN der in NRW erforderliche Sachkundenachweis (für Hunde über 40 cm oder 20 kg) fehlte ebenso wie die Bestätigung über eine Haftpflichtversicherung; und ich weiß auch nicht, wie lang die Frist war, die man der Familie setzte, oder wie viele es davon gab. Tatsächlich haben sie es aber nicht geschafft, diesen minimalen Aufwand zu leisten, damit die Familie komplett bleiben kann. Nicht bis zur Beschlagnahmung – nach 5 gemeinsamen Jahren mit LARIN und LOLA! Und auch nicht danach, denn auch dann wäre noch Zeit gewesen, die Auflagen zu erfüllen und die Hunde zurückzuholen. Und so saßen LARIN und LOLA seit September im Tierheim und warteten. Und weil – Überraschung! – ihre Menschen lieber gar nichts taten als eine Vermittlungsfreigabe zu erteilen (geschweige denn die vermittelnden Vereine zu involvieren, weil es Probleme gibt), warteten sie dort erst mal drei kalte Herbstmonate, bis die letzte Frist verstrichen war. Erst dann konnte das Tierheim sie im Netz inserieren und wir sie entdecken.

Nun könnte man meinen, dass es unverhältnismäßig ist, Tiere wegen solcher Formalitäten aus ihrem gewohnten Umfeld zu reißen und die Sinnhaftigkeit zum Beispiel des Sachkundenachweises anzweifeln. Aber zum einen haben die Ämter da vermutlich keinen Ermessensspielraum, wenn sie einmal Kenntnis von einem Fehlverhalten haben und der Prozess in Gang gesetzt wurde. Und zum anderen liegt der Schluss nicht fern, dass sich Nachlässigkeit und fehlendes Verantwortungsbewusstsein auch in anderen Belangen der Hundehaltung zeigen. Die kleine LOLA jedenfalls hat vermutlich schon lange keine Schilddrüsentabletten mehr bekommen, wie sie sie früher einmal brauchte; sie ist noch immer stark übergewichtig. Und LARIN? Der wog bei der Beschlagnahmung bei 65 cm Schulterhöhe nur noch 16 kg und damit weniger als seine kleine Freundin – erschreckend auch für Augen, die an sehr schlanke, windhundartige Hunde gewöhnt sind.

Im Tierheim nahm er zum Glück schnell wieder zu, sieht heute gesund aus und ist ein fröhlicher Hund. Und seit wenigen Tagen sind LARIN und LOLA nun wieder in unserer Obhut und gemeinsam auf einer unserer Pflegestellen. Sie hängen sehr aneinander. Und wenn sie schon lernen mussten, dass man sich auf Menschen nicht verlassen kann, dann sollen sie wenigstens für immer aufeinander zählen können.

Tolles Zuhause gesucht für ein tolles Podenco-Zweiergespann!

P.S. Wir danken dem zuständigen Amtstierarzt und vorbildlichen Tierheim für die große Kooperationsbereitschaft.

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